Aktuelles > Vertragsrecht / Kontoauszüge
Kontoauszüge per Post dürfen nicht in Rechnung gestellt werden
Dem Bankkunden dürfen für das Zusenden von Kontoauszügen keinen Kosten berechnet werden. So urteilte das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-25 O 2607/10). Es sei die Pflicht der Geldinstitute die Kunden über die Zahlungsvorgänge auf deren Konten aufzuklären.
Im strittigen Fall hatte der Kunde die Auszüge nicht innerhalb einer festgelegten Frist am Kontoauszugsdrucker abgeholt; entsprechend hat die Bank die Auszüge mit der Post gesendet und dies in Rechnung gestellt.
Nach Auffassung der Frankfurter Richter verstößt diese Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht. Nach dem Bundesgerichtshof darf ein Kreditinstitut keine Gebühren für Leistungen verlangen, die es entweder gesetzlich oder nach vertraglichen Grundsätzen erbringen müsste.
Folglich muss der Bankkunde das Zuschicken der Kontoauszüge nicht bezahlen.