Aktuelles der Meinhardt Rechtsanwaltskanzlei
Sozialrecht
- Arbeitslosengeld I trotz Beschäftigungsverbot!
Wenn Sie aus Mutterschutzgründen ein Beschäftigungsverbot während des ALG I Bezuges erhalten, steht Ihnen trotzdem weiter ALG I zu!
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- Der Widerspruch im Sozialrecht
Gegen Bescheide einer Behörde ist im Sozialverwaltungsrecht der Widerspruch der richtige Rechtsbehelf. Ein Widerspruch muss nicht begründet werden, da die Behörde den Bescheid umfassen prüfen muss.
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- Bewertung einer Erbschaft bei Leistungsbezug der Sozialhilfe
Erbschaft zählt nicht als Einkommen bei Leistungsbezug der Sozialhilfe in Gestalt von Eingliederungshilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.
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- Hilfe zur Pflege bei Grundsicherung/ Sozialhilfebezug
Wenn Sie Pflegebedarf haben, leistet die Pflegeversicherung erst bei Vorliegen der Pflegestufe I oder höherem Pflegebedarf. Die Sozialhilfe gem. §§ 61 ff. SGB XII leistet schon in „Stufe 0“, d.h. schon bei einfacher Pflegebedürftigkeit.
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- Ärger mit der GEZ?
Nach neuester Rechtsprechung (BVerwG Beschluss von 20.04.2011, 6 C 10.10) kostet ein Streit um die Rundfunkgebührenfreiheit keine Gerichtsgebühren. Diese Rechtsstreitigkeiten sind nach § 188 S. 2 VwGO gerichtskostenfrei.
- BGH: Unterhaltsanspruch von Studenten mit Kindern gestärkt
Wenn Studenten oder Auszubildende das Studium oder die Ausbildung erst später beginnen können, aufgrund eigener Kinder, haben sie ein Recht auf Ausbildungsunterhalt von den eigenen Eltern.
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- Volle Übernahme der Kosten für die private Krankenversicherung
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 18.02.2011 (Az.: B 4 AS 108/10 R) entschieden, dass ein Bezieher von Arbeitslosengeld II einen Anspruch auf Übernahme der Beiträge in voller Höhe zur privaten Krankenversicherung durch das Job-Center hat.
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- Sozialrechtliches Überprüfungsverfahren nach SGB II und SGB XII
Ein Leistungsberechtigter, der Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns hat, hat ein Jahr, d.h. bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit, einen Überprüfungsantrag bei der zuständigen Behörde zu stellen. Diese Frist, welche zuvor vier Jahre betrug gilt seit der Reform des SGB II / SGB XII. - Hartz IV Kürzung bei Ablehnung 4,50 € Job ist rechtswidrig
Das Sozialgericht Dortmund (Az.: S 31 AS 317/07) hat entschieden „ein Stundenlohn von 4,50 € bei einem untersten Tariflohn von 9,82 € ist unzumutbar. Nach den Ausführungen des Gerichts sind solche Stundenlöhne „sittenwidriger Lohnwucher“.
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- Hinweis für Bezieher/innen von Krankengeld
Sollten Sie Krankengeld während der Arbeitsunfähigkeit (AU) erhalten, achten Sie darauf, dass Sie sich die Folgebescheinigung für die AU immer am letzten Tag der AU ausstellen lassen.
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- Neue Regelung ALG 2 möglicherweise verfassungswidrig
Seit dem 01.01.2011 gibt es nun die Neuregelungen für das Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) auch „Hartz IV“ genannt. Es gibt viele Meinungen, die sagen, dass auch die neuen Berechnungen des ALG 2 nicht verfassungskonform sind.
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- Information für Versicherte der City BKK
Die City BKK wird zum 1. Juli 2011 geschlossen. Versicherte der City BKK sollten daher jetzt aktiv werden und sich selbst eine neue Krankenkasse suchen. Fristen für den Wechsel:
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Arbeitsrecht
- Freistellung des Arbeitnehmers bei Pflege eines nahen Angehörigen
Zur Organisation der Pflege eines nahen Angehörigen haben Beschäftigte in einer akut auftretenden Situation das Recht gemäß § 2 Pflegezeitgesetz (Kurzzeitige Arbeitsverhinderung) auf bis zu 10 Tage Arbeitsbefreiung.
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- Bis zu drei Jahre rückwirkend mehr Lohn für Zeitarbeitnehmer
Mit Beschluss vom 14.12.2010 (Az.: 1ABR 19/10) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit aberkannt.
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Vertragsrecht
- Kontoauszüge per Post dürfen nicht in Rechnung gestellt werden
Dem Bankkunden dürfen für das Zusenden von Kontoauszügen keinen Kosten berechnet werden. So urteilte das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-25 O 2607/10). Es sei die Pflicht der Geldinstitute die Kunden über die Zahlungsvorgänge auf deren Konten aufzuklären.
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